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Links + Infos

Die Schweizer Paraplegiker-Vereinigung ist der nationale Dachverband der Querschnittgelähmten.

Seit 1966 setzt sich zeka erfolgreich für die Belange von Menschen mit einer Körperbehinderungen ein.

Wir haben im 2009 über 50 neue Touren für dich Probe gefahren und wünschen dir viele beglückende Erlebnisse beim Testen.

Redaktionell geführte Suchmaschine mit dem Ziel, das Suchen und Finden von Informationen im Internet für Menschen mit Behinderung, deren Familien, Angehörige und Freunde zu erleichtern.

Vereinigung zur Förderung des Behindertentauchens

Hilfsmittel für Gehbehinderte

Konferenz der Aargauischen Behindertenorganisationen

Infos + Links

Flugreisen - Informationen:
Arten der Behinderungen:
WCHR - Wheelchair Ramp
Braucht Hilfe bis zum Flugzeug – kann Treppen gehen. (Gehbehinderter Fluggast, benötigt Hilfe im Flughafengebäude zum/vom Gate oder Ausgang, benötigt nach dem Ein- oder Aussteigen einen Rollstuhl oder ähnliche Hilfe. Er kann aber Treppen selbst überwinden und ohne Hilfe einen Vorfeldbus benutzen. Er benötigt keine fremde Hilfe in der Fluggastkabine zum/vom Sitz zu den Toiletten).
WCHS - Wheelchair Steps
Braucht Hilfe bis zur Flugzeugtür – kann aber zum Sitzplatz gehen. Er kann Treppen nicht allein überwinden und einen Vorfeldbus nicht benutzen, benötigt jedoch keine fremde Hilfe in der Fluggastkabine.
WCHC - Wheelchair Carry
Braucht Hilfe bis zum Sitzplatz – kann nicht alleine gehen. Der Fluggast, kann aber einen Sitzplatz in aufrechter Sitzposition benutzen. Er benö!gt immer einen Rollstuhl, auch in der Kabine und kann sich nicht ohne fremde Hilfe zur Toilette bewegen.
Mitgeführte Rollstühle:
WCMP - Wheelchair Manual Power
Handbetriebener Rollstuhl mit Massangabe. Der Rollstuhl darf weder Blei- noch andere Akku-Batterien haben, die das Auslaufen von Säuren und anderen ätzenden Substanzen verursachen könnten.
WCBD - Wheelchair Battery Dry
Batteriebetriebener Rollstuhl mit nicht auslaufender Gel- oder Trockenbatterie. Die Batteriepole müssen abgeklemmt sein (z.B. Elektro-Rollstuhl).
Fluggasteigene Rollstühle werden ohne Anrechnung auf das Freigepäck des Fluggastes aus Platzgründen ausschliesslich als aufgegebenes Gepäck im Laderaum befördert.
Der Rollstuhlfahrer meldet sich, wie alle Passagiere, zu den vorgeschriebenen Meldeschlusszeiten vor Abflug beim Check-in. Ein bevorzugtes Einsteigen (Preboarding) wird an den meisten Flughäfen angeboten.
Bei der Mitnahme von eigenen E-Rollstühlen ist folgendes zu beachten:
- Die Kabelanschlüsse müssen von der Batterie abgeklemmt sein - Die Batterie-Pole müssen isoliert worden sein - Die Batterie muss fest auf dem / am Rollstuhl montiert sein
Elektrorollstühle mit nicht auslaufsicherer Nassbatterie werden aus Sicherheitsgründen nicht befördert. Bei allen Anfragen für den Transport von Elektrorollstühlen erbitten wir im Voraus Angaben über Masse und Gewicht.
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